Schleswig.

Wer nach dem Tod seine Organe spenden will, sollte die Bereitschaft in einem Organspendeausweis festhalten. Möglich ist das schon mit 15 Jahren. Widersprechen dürfen Jugendliche einer Entnahme schon ab 13 Jahren. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Liegt keine schriftliche oder mündliche Zustimmung vor, werden die nächsten Angehörigen befragt, ob eine Information zur Spendenbereitschaft vorliegt. Ist auch dies nicht der Fall, dürfen die Angehörigen die Entscheidung treffen.