Hamburg.

Die Entscheidung fiel einstimmig: Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das geplante Hamburger Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ für unzulässig erklärt. Der Gesetzentwurf der Initiative verstoße gegen das Demokratieprinzip, erklärten die Richter. Die Initiative hatte gefordert, dass Verfassung und Wahlrecht sowie Gesetze zu Volksabstimmungsverfahren künftig nur mit Zustimmung des Volkes geändert werden dürfen. Außerdem sollten die notwendigen Quoren, also die Mindest­beteiligung, gesenkt werden.

Mitinitiator Manfred Brandt äußerte sich enttäuscht: „Das ist die Heiligsprechung der Parteiendemokratie.“ Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) sagte dagegen, die „Vorrangstellung der parlamentarischen Demokratie“ sei bestätigt worden.

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