Versicherung Nicht immer ist bei Portalen klar geregelt, welche Bedingungen gelten, wenn ein Unfall passiert. Denn auch Bei- und Mitfahrer können in solchen Fällen gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche stellen. Der ADAC stellt auf seiner Webseite unterbit.ly/2dVUgUg ein Formular zur vertraglichen Haftungsbeschränkung für Fahrer und Mitfahrer bereit. Unter bit.ly/2e3cvHM erklärt der Verband alle Versicherungsfragen, die sich bei einer Fahrgemeinschaft im Ernstfall stellen können.