Statistiken zeigen, dass Anfänger mit Fahrerlaubnis BF17 vergleichsweise wenige Unfälle verursachen

Endlich Gas geben! Mittlerweile sitzen immer mehr Jugendliche in Deutschland schon mit 17 am Steuer. Allerdings dürfen sie bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung fahren. Seit dem 1. Januar 2011 ist das Begleitete Fahren möglich, als der Modellversuch „BF17“ endgültig in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verankert wurde. Eine gute Entscheidung, wie sich inzwischen herausgestellt hat. Denn Statistiken zeigen, dass Fahranfänger das höchste Unfallrisiko haben. Etwa jeder fünfte Unfall mit Personenschaden, bei dem ein Autofahrer hauptverantwortlich war, wird von einer Person zwischen 18 und 24 Jahren verursacht.

Beim Begleiteten Fahren gibt es vergleichsweise wenige Unfälle. So zeigen Statistiken, dass Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, nach der Begleitphase rund 20 Prozent weniger Unfälle verursachen als junge Fahrer, die darauf verzichtet haben. „Für Anfänger ist das Autofahren mit den Eltern oder anderen Begleitpersonen ein sehr entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis“, sagt Hendrik Pistor, Experte für junge Fahrer beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Jugendliche, die begleitet fahren wollen, können sich schon mit 16,5 Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort durchlaufen sie dieselbe Ausbildung wie ältere Führerscheinanwärter. Nach bestandener Prüfung bekommen sie mit 17 die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Die begleitenden Beifahrer müssen zuvor in diese Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.

Der Beifahrer sollte den Fahranfänger mit seiner Routine im Verkehr unterstützen und ein Gefühl von Sicherheit vermitteln: Denn Verkehrszeichen und Ampeln beachten, Abstand halten, anderen Verkehrsteilteilnehmern rücksichtsvoll begegnen oder auf die Fahrbahn konzentrieren – das sind für die meisten Anfänger ziemlich viele Herausforderungen auf einmal.

Grundsätzlich kommt jeder als Begleitfahrer in Frage, der mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister beziehungsweise drei Punkte im Verkehrszentralregister hat. Zudem gilt für Begleitpersonen die 0,5-Promille-Grenze, und sie dürfen nicht unter Drogeneinfluss stehen. Umfragen haben gezeigt, dass etwa zwei Drittel der Jugendlichen zwei Personen in ihrer Prüfungsbescheinigung benennen, meistens die Eltern. Junge Fahrer sollten überlegen, ob sie mehr Personen eintragen lassen. Denn: Je mehr Begleitpersonen, desto größer ist die Chance, öfter zu fahren.

Und was ist, wenn trotz Begleitung ein Verkehrsunfall passiert? Im Schadensfall wird der minderjährige Fahranfänger haftungsrechtlich wie ein volljähriger Fahrer behandelt. Die Begleitung ist in der Regel nicht verantwortlich. Ungeachtet davon ist es erforderlich, der eigenen Kfz-Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren mitzuteilen und die bestehende Police möglicherweise anzupassen. Der Grund: Im Schadensfall kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, für das ein höheres Mindestalter für die Fahrer vereinbart wurde. Gut zu wissen: Viele Versicherer schließen mittlerweile 17-jährige Fahrer während der Zeit des Begleiteten Fahrens kostenlos in den bestehenden Vertrag der Eltern mit ein. Es empfiehlt sich, dies bereits im Vorfeld des „Begleiteten Fahrens“ mit dem Versicherer abzuklären. Außerdem kann sich das BF17 auszahlen, wenn Anfänger das Auto der Eltern ab 18 weiter mitnutzen möchten. Viele Kfz-Versicherer honorieren die bessere Fahrpraxis mit einem günstigeren Beitrag.

Um die Begleitzeit möglichst lange ausschöpfen zu können, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig in einer Fahrschule anzumelden. Außerdem hat man dadurch neben Schule oder Ausbildung genug Zeit für die Fahrstunden und die Prüfung. Für alle BF17-Nachwuchsfahrer gilt im Übrigen: Kein Alkohol vor oder während der Fahrt. Erst mit 21 Jahren und nach der zweijährigen Probezeit zählt die ansonsten übliche 0,5-Promille-Grenze.

Weitere Infos für Eltern und Begleitpersonen gibt es unter www.bf17.de im Internet. Die Webseite ist ein gemeinsames Angebot des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW).