Berlin.

Eine vermeintliche Kräutermischung, Badezusatz oder Raumduft verpackt in bunte Tütchen mit Namen wie „Crazy Monkees“, „Couch Trip“ oder „Beach Party“. Online erhältlich für jedermann, häufig ohne das Alter angeben zu müssen. Die Wirkung: Ein intensiver Rausch, der im schlimmsten Fall tödlich endet. Denn in den Tütchen stecken neue psychoaktive Stoffe (NPS), sogenannte Legal Highs.

39 Menschen sind nach Angaben des Bundeskriminalamts im vergangenen Jahr in Deutschland nach dem Konsum verstorben, 25 waren es im Jahr davor. Bislang war es schwierig, gegen die Verbreitung der Substanzen vorzugehen. Nun hat der Bundestag am Donnerstag ein umfassendes Verbot der synthetischen Drogen beschlossen, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).

Die Folgen des Konsums von NPS können schwerwiegend, im schlimmsten Fall tödlich sein. Laut Bundesgesundheitsministerium verursachen sie heftiges Erbrechen, Herzrasen, Kreislaufversagen bis hin zu Ohnmacht, Lähmungserscheinungen, Wahnvorstellungen und einem Versagen der Vitalfunktionen.

Mit dem Beschluss des Parlaments versucht die Bundesregierung nun, des Problems Herr zu werden, indem ganze Stoffgruppen für illegal erklärt werden. So soll der Wettlauf zwischen ständig neuen Drogenvarianten und immer neuen Einzelverboten durchbrochen werden. Bislang umgehen Hersteller der Drogen ein Verbot, indem sie die Substanzen minimal chemisch abwandeln – mit identischer oder sogar noch stärkerer Wirkung der Drogen. So entstehen ständig neue und vor allem legale psychoaktive Substanzen, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Das sei besonders fatal, heißt es beim Netzwerk jugendschutz.net. Denn das suggeriere Jugendlichen, dass die Substanzen eine Alternative zu illegalen Drogen seien. Die Onlineshops verherrlichten den Konsum als „normale Form der Alltags- und Stressbewältigung“.

Dass die Kräutermischungen alles andere als harmlos sind, zeigt eine Analyse des Universitätsklinikums Freiburg: 73 Prozent der 471 untersuchten Proben hätten starke psychoaktive Substanzen enthalten, von denen bekannt sei, dass sie zu gefährlichen Vergiftungen führen können. Und mehr als die Hälfte der Proben fiel unter das Betäubungsmittelgesetz. Bislang ließ sich das jedoch schnell ändern.