Hamburg.

Der Präses der Handelskammer, Fritz Horst Melsheimer, hat nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg gegen geltendes Recht verstoßen. Das Gericht wertete Teile seiner Rede bei der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns zu Silvester 2015 als rechtswidrig: Aufgrund der Zwangsmitgliedschaft dürfe sich die Kammer nur maßvoll äußern und keine Forderungen zu allgemeinpolitischen Themen aufstellen. Andernfalls würden die „Freiheitsrechte“ der Pflichtmitglieder verletzt, die eine andere Meinung haben, aber nicht aus der Kammer austreten können.

Das Gericht rügte insbesondere die Kritik Melsheimers an der direkten Demokratie in Hamburg und die Forderung, diese zurückzufahren. Die Behauptung, die direkte Demokratie sei „strukturell für sachgerechte Entscheidungen untauglich“, sei „empirisch nicht belegbar“. Auch andere Aussagen, etwa zu Flüchtlingen, beanstandete das Gericht. Die Kammer wird voraussichtlich in Berufung gehen.

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