Widerruf von Baukrediten noch immer möglich

Das Kapitel fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in privaten Baufinanzierungen ist für die Banken noch nicht ausgestanden. So hat das Landgericht Hamburg in einem Verfahren gegen die Haspa entschieden, dass die Rückabwicklung eines Immobilienkredits aus dem Jahr 2008 noch möglich ist (Az.: 321 O 10/16). Die Belehrung der Haspa, die Frist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, genüge nicht den Anforderungen, urteilten die Richter. „Dieses Urteil markiert eine Trendwende der Rechtsprechung der Gerichte in Norddeutschland“, sagt Fachanwalt Peter Hahn. Die Haspa wird Berufung einlegen, so eine Sprecherin. Bisher waren die Chancen der Verbraucher in der zweiten Instanz, beim Hanseatischen Oberlandesgericht, nicht gut, inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt. In einem Fall ging es um die Sparkasse Nürnberg, die einen Text mit „frühestens“ verwendete. Dies ist laut BGH für Verbraucher verwirrend und unklar (Az. XI ZR 564/15). Zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossene Baufinanzierungen konnten jedoch nur bis 21. Juni 2016 widerrufen werden. (stp)

Zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht