Seit 2005 Das Bundesministerium für Justiz empfiehlt, die Patientenverfügung mit einer Betreuungsvollmacht zu koppeln. Der Bevollmächtigte sollte über den Inhalt der Patientenverfügung informiert sein.Mit dem Zentralen Vorsorgeregister (ZVR), geführt von der Bundesnotarkammer, stellt der Gesetzgeber Verbrauchern seit 2005 ein System zur Verfügung, damit notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen im Betreuungsfall gefunden werden. Mehr als drei Millionen Bürger haben ihre Urkunde bereits im ZVR registriert, berichtet die Bundesnotarkammer. Das ZVR werde monatlich etwa 20.000-mal abgefragt (www.vorsorgeregister.de).