Hamburg.

Hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit Sitz in Hamburg über Jahre zu geringe Gebühren bei der Genehmigung für Windkraftanlagen kassiert? 34 Offshoreparks mit 2255 Anlagen in Nord- und Ostsee genehmigten die Mitarbeiter des BSH bis heute. Ab der Zwölfmeilenzone ist das Bundesamt zuständig. Hier wird auch über die Höhe der Gebühren entschieden. Die maximal möglichen Bearbeitungskosten lagen bei rund 60.000 Euro und stammten aus einer Zeit, als es Offshore noch nicht gab. Es vergingen Jahre, bis eine Kostenverordnung aufgestellt wurde. Möglicherweise entgingen der Stadt Millioneneinnahmen.

Seite 2 Kommentar Seite 11 Bericht