Neu Wulmstorf. Wege, Garagenzufahrten und Stellplätze sind für Pestizide tabu. Landwirtschaftskammer: Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld

Ein schön gepflegter Garten, gesunde Blumen die prächtig blühen – damit das eigene grüne Paradies so richtig strahlen kann und kein Unkraut die liebevoll angelegte Pracht stört, muss Hand angelegt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, Unkraut zu bekämpfen. Meist bestehen sie darin, sich ins Beet zu hocken und per Hand das unliebsame Grün herauszureißen. Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel ist daher eine verlockende Versuchung. Dennoch darf nicht überall hemmungslos gesprüht werden, denn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regeln.

Zu den Pflanzenschutzmitteln oder Pestiziden zählen chemische oder biologische Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere, beispielsweise Insekten oder Nagetiere schützen. Auch Krankheiten wie Pilzbefall werden mit diesen Produkten behandelt. Produkte, die der Bekämpfung unerwünschten Ackerbegleitkräutern dienen, zählen zu den Pflanzenschutzmitteln. In der Landwirtschaft werden sie großflächig eingesetzt und in verhältnismäßig großen Mengen in die Umwelt ausgebracht, um Pflanzen vor Schadorganismen wie Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren zu schützen.

Die Schadorganismen werden dabei vergiftet. Allerdings wirken die meisten Mittel nicht nur auf die Schädlinge, sondern schädigen auch andere Tier- und Pflanzenarten. Deshalb sollte man auch im Privatgebrauch die Mittel möglichst begrenzt einsetzen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen und nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden dürfen. Wege, Wegränder, Garagenzufahrten und Stellplätze sind für Pestizide tabu. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Weitere Fragen zu dem Thema beantwortet die niedersächsische Landwirtschaftskammer unter 0441/8010, oder per E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de