Hamburg.

Laute Partys auf dem Nachbarbalkon, abends nach zehn Uhr; Lärm vom Bohrhammer morgens um sieben – muss man als Mieter solche Belästigungen hinnehmen? Das Hamburgische Lärmschutzgesetz verbietet konkret Lärm von Geräten und Werkzeugen zwischen 20 und 7 Uhr. Dauern Reparaturen länger, sollte man die Nachbarn informieren. Generell gilt: „Erhebliche Belästigung unbeteiligter Personen“ ist zu unterlassen.

Seite 11 Was bei Lärm-Ärger zu tun ist