meckelfeld. Weil Tiere mit der Amerikanischen Faulbrut infiziert sind, ist ein Teil Seevetals seit heute Sperrbezirk

Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg hat die Meldung von einem von der Amerikanischer Faulbrut befallenen Bienenvolk in Meckelfeld erhalten. „Es handelt sich um eine Ansteckung, die vermutlich im Hamburger Raum erfolgte, wo im Juni ein Fall von Faulbrut amtlich festgestellt wurde. Damit steht er nicht unbedingt im Zusammenhang mit bisher angezeigten Ausbrüchen der Bienenseuche im Kreisgebiet“, erläutert Dr. Astrid Krüger, Leiterin des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung.

Die gute Nachricht ist, dass die Bienenkrankheit ist für Menschen völlig ungefährlich ist. Auch der Verzehr von Honig befallener Bienen ist unschädlich.

Zum Schutz nicht erkrankter Tiere wird nun ein Sperrbezirk in Seevetal rund um das betroffene Bienenvolk eingerichtet, der heute morgen in Kraft getreten ist. Das geschieht unabhängig von den bisher gemeldeten Fällen in Tostedt, Trelde und Kakenstorf, für die schon seit Anfang Juli ein zusammengefasster Sperrbezirk eingerichtet wurde.

Die Grenze des neuen Sperrbezirks umfasst im Norden Seevetals einen Teil von Groß Moor und verläuft über den Großmoordamm von der Landesgrenze Hamburgs in östliche Richtung über Friesenweg, Rehmendamm, Grüner Damm, Deichstraße bis Zur Viehtrift in Hörsten. Er führt weiter bis zur Seeve, flussaufwärts unter dem Rangierbahnhof Maschen hindurch bis zur Seevetalstraße. Von dort in nord-westliche Richtung bis Am Klärwerk. Anschließend den Straßen Am Klärwerk, Auf dem Kamp, Lohe und Winsener Landstraße bis zur Landesgrenze Niedersachsen/Hamburg folgend und von dort weiter bis zum Ausgangspunkt.

Bis zur Aufhebung des Sperrbezirkes dürfen bewegliche Bienenstände nicht von ihren aktuellen Abstellplätzen entfernt werden. Das gilt ebenso für Bienenvölker, einzelne lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, als Bienenfutter vorgesehener Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Geräte. Außerdem dürfen keine Bienenvölker oder einzelne Bienen in das Gebiet gebracht werden. Die Amerikanische Faulbrut befällt lediglich Bienen. Alle Imker – auch außerhalb der Sperrbezirke – sind nach der Bienenseuchenverordnung verpflichtet, ihre Haltung der zuständigen Behörde zu melden.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass alle Bienenhalter, die innerhalb des Sperrgebiets Völker halten, deren Anzahl und Standorte unverzüglich an das Veterinäramt melden müssen. Im Vorfeld wurden sie schon vom Amt informiert und auf die erforderlichen Einschränkungen und Maßnahmen im Umgang mit den Bienenvölkern hingewiesen.

Die vollständige Allgemeinverfügung zum Sperrbezirk sowie eine Karte des betroffenen Gebiets findet sich im Internet auf der Seite www.landkreis-harburg.de, Stichwort „Faulbrut“. Fragen zum Sperrgebiet und zur Bekämpfung der Bienenerkrankung beantwortet der Veterinärdienst der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 04171/69 34 66.