Westerland. Nach Verspätungen und Ausfällen greift der Bundestag ein – Probleme auf dem Hindenburgdamm

Neue Regeln für die Eisenbahnunternehmen sollen dabei helfen, die aktuellen Probleme bei der Autozugverbindung zwischen der Insel Sylt und dem Festland abzustellen. Die Regeln sind Bestandteil eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich. Es wurde jetzt vom Bundestag beschlossen. Danach soll es unter anderem in Zukunft möglich sein, einem Eisenbahnunternehmen zu kündigen, wenn es nicht innerhalb von einem Monat den Betrieb aufnimmt. Auf dem Hindenburgdamm, der Sylt mit dem Festland verbindet, war genau dies geschehen. Die Firma RDC hatte sich um Autozugverbindungen beworben und damit das Monopol des Sylt-Shuttles der Deutschen Bahn durchbrochen. Seit Dezember 2015 dürfen beide Unternehmen auf der teilweise eingleisigen Strecke fahren. Aber RDC ist noch immer nicht gestartet, unter anderem wegen technischer Probleme. Bei den Kunden führt das zu Problemen. Weil die für RDC reservierten Abfahrten ausfallen, gibt es Lücken im Fahrplan. Die Folge: Wartezeiten.

Bei den nächsten Trassenausschreibungen sollen nun die neuen Regelungen gelten. Etwa 75 Prozent der Autozugverbindungen werden jährlich zum Dezember neu vergeben, die restlichen sind bis 2025 fest an RDC vergeben. Das Ausschreibungsverfahren für den Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ist nahezu beendet. Die neuen Regeln werden wohl frühestens zum Dezember 2017 greifen. Wer auch immer bei diesem Verfahren die Nase vorn hat: An der Situation, dass zwei konkurrierende Bahnfirmen mit Autozügen auf dem Hindenburgdamm unterwegs sind, wird sich nichts ändern.

Ingbert Liebing, der Sylter CDU-Bundestagsabgeordnete, spricht dennoch von „wichtigen Ergebnissen im Interesse der Insel Sylt“. Mit dem Gesetz werde „verhindert, dass Trassen über Monate hinweg nicht bedient werden“. Meike Quentin, die RDC-Sprecherin, sieht das allerdings anders. „Wir bedienen die Strecke, wir sind im Probebetrieb“, sagte.

Der Bundestag machte zugleich den Weg frei für eine neue Verteilung der Gelder für den Schienennahverkehr. Schleswig-Holstein kann jetzt jährlich 30 Millionen Euro mehr ausgeben.

Seite 16 Schub für den Schienenverkehr