Staatliche Fördermaßnahmen helfen bei der Fortbildung

Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sind meistens recht teuer. Dazu kommt, dass es während der Ausbildungszeit vielfach nicht möglich ist zu arbeiten, sodass der Lebensunterhalt nicht selbst bestritten werden kann. Doch es gibt staatliche Fördermaßnahmen, die die Kosten für die Ausbildung und den Lebensunterhalt decken. Für die Agentur für Arbeit stellt eine Umschulung eine Form der Weiterbildung dar. In Bezug auf die Fördermaßnahmen gelten daher weitestgehend die Regelungen wie für die Förderung der Weiterbildung – ein allgemeiner Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

Es gibt einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Der Antragsteller muss mindestens 18 sein und eine Ausbildung haben, die jedoch nicht unbedingt abgeschlossen sein muss. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Bewilligung einer Förderung besteht darin, dass eine Anstellung im derzeitigen Beruf nicht möglich ist – ob aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Arbeitsmarktsituation. Eine weitere Voraussetzung ist, dass in dem Beruf, der durch die Umschulungsmaßnahme erlernt werden soll, die Berufsaussichten gut sind. Wenn die Teilnahme an einer Maßnahme genehmigt wird, übernimmt die Arbeitsagentur die Kosten für die Umschulung in Form eines Bildungsgutscheins. Die Teilnehmer haben dann zum Beispiel Anrecht auf die Erstattung der Fahrtkosten und die Übernahme von Miet- und Verpflegungskosten. Zudem bietet die Agentur für Arbeit einen Zuschuss für die Kinderbetreuung an. Das Arbeitslosengeld wird weiter gezahlt.

Wer einen Arbeitsunfall hatte oder an einer Berufskrankheit leidet, die die Ausübung des bisherigen erlernten Berufs unmöglich macht, kann eine Umschulung durch die Berufsgenossenschaft fördern lassen. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der Höhe des bisherigen Einkommens. Auch die Rentenversicherung beteiligt sich an der Finanzierung von Umschulungen, sofern Betroffene 15 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zum anderen kann eine Umschulung beantragt werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird und eine gesundheitliche Beeinträchtigung eine Berufsausübung in der bisherigen Tätigkeit verhindert.

Ab dem 1. August wird aus dem Meister-BAföG das Aufstiegs-BAföG. Geförderte in Vollzeitlehrgängen – ob zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher – erhalten zukünftig eine Unterhaltsförderung von 333 Euro monatlich. Der restliche Förderbetrag bis zum monatlichen Budget von zukünftig 768 Euro steht als zinsgünstiges KfW-Darlehen zur Verfügung. Bei einem verheirateten Geförderten mit zwei Kindern ist der Schritt beim maximalen Zuschussbetrag von 448 Euro auf 711 Euro bei einem Budget von zukünftig 1473 Euro noch größer – plus 59 Prozent.

Das Studierendenwerk bietet individuelle Beratungen

Bei der Finanzierung eines Studiums springt der Staat mit BAföG ein. Innerhalb der Regelstudienzeit wird dieses jeweils zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und als Zuschuss gewährt. Ob es BAföG gibt und wie viel, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab. Die maximale Förderung beträgt ab dem kommenden Wintersemester 735 Euro monatlich.

Mit einem Stipendium lässt sich ein Studium ebenfalls finanzieren, es muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Auch ein Studienkredit kann finanzielle Lücken schließen. Das Studierendenwerk Hamburg empfiehlt, die Aufnahme eines Studienkredits gut abzuwägen, da stets das Risiko der Überschuldung bestehe. Das Studierendenwerk unterhält eine Darlehenskasse, aus der zweckgebundene Darlehen an Studierende vergeben werden. Viele Hochschulen und auch das Studierendenwerk Hamburg bieten eine individuelle Finanzierungsberatung an.

Infos: www.studierendenwerk-hamburg.de