Lüneburg.

Kraftfahrzeug-Werkstätten, die eine Sicherheitsprüfungs-Anerkennung anstreben, benötigen entsprechend geschultes Personal. Dies trifft auch Betriebe des Land- und Baumaschinenhandwerks und -handels. Um diese Anerkennung zu bekommen, müssen Werkstattmeister und Gesellen eine erfolgreich abgeschlossene Sicherheitsprüfung nachweisen. Hierzu bietet das Kompetenzzentrums für Nutzfahrzeug- und Landmaschinentechnik der Handwerkskammer Braunschweig Lüneburg-Stade den Lehrgang „Sicherheitsprüfung (SP)“ an, bei dem diese Qualifikation erworben werden kann.

Die Teilnehmer werden in den Bereichen „Rechtliche Grundlagen“ und „Fahrzeugtechnik“ geschult. Ziel des Lehrgangs ist es, die Sicherheitsprüfung Hersteller- und fahrzeugübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen gemäß durchführen zu können.

Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgang als SP-Verantwortlicher ist der Meistertitel in einem entsprechenden Handwerksberuf, beispielsweise Elektriker und Techniker des Kraftfahrzeug-Handwerks, Landmaschinenmechaniker oder ein vergleichbarer Abschluss. Die entsprechende Zulassung ist möglich für Handwerker mit abgeschlossener Lehre, beispielsweise als Kraftfahrzeugmechaniker und -elektriker, Landmaschinenmechaniker oder mit einem vergleichbaren Abschluss. Bereits im August finden die nächsten Lehrgänge statt. Der Lehrgang für die Erstschulung beginnt am 15. August und umfasst 32 Unterrichtsstunden. Der Lehrgang für die Wiederholungsschulung beginnt am 10. August und beinhaltet 16 Unterrichtsstunden.

Termine, Information und Anmeldung unter 04131/71 23 50, oder per Mail: erdmann@hwk-bls.de, www.komzet-nltec.de.