Burkhard Fuchs. Banken im Kreis Pinneberg müssen nun Obdachlosen, Asylbewerbern und Schuldnern eine Konto gewähren

Vom bargeldlosen Zahlungsverkehr darf niemand mehr ausgeschlossen werden. Jetzt ist ein Gesetz in Kraft getreten, das allen Verbrauchern bei jeder Bank ein Girokonto ermöglicht. Dieses „Basiskonto“ muss als Guthabenkonto geführt werden, darf also nicht überzogen werden.

Für die Diakonie und Awo-Schuldnerberatung im Kreis Pinneberg war das Basiskonto längst überfällig, weil so endlich alle Bürger Zugang zu einem Girokonto bekämen. Auch Obdachlose, anerkannte Asylbewerber oder als bonitätsschwach eingestufte Menschen, die über kein eigenes Einkommen verfügen. „Das ist richtig und gut so, weil es die unnötige Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung beendet“, begrüßt Christian Rohde von der Diakonie das neue Gesetz. „Es schafft gleiches Recht für alle.“

„Das ist gut. Wir haben schon immer das Girokonto für jedermann gefordert“, sagt Mechthild Kuiter-Pletzer von der Schuldnerberatung. Es müsse nun noch sichergestellt sein, dass es nicht zu teuer und für die Betroffenen auch wirklich nutzbar sei.

Die Schuldnerberaterin betont, dass es bei der Neuregelung eine Einschränkung gebe. Banken könnten ein Basiskonto dann ablehnen, wenn der Kunde bei dieser Bank bereits ein Konto habe, das gepfändet werden darf. Das dürfe aber kein Aussschlusskriterium sein. „Jeder muss über sein Konto verfügen können.“

Mechthild Kuiter-Pletzer rät deshalb allen Betroffenen, die in die Schuldenkrise geraten sind, sofort ein pfändungsfreies Konto bei ihrer Bank zu beantragen. Dann bräuchten die Betroffenen bis zu einem Guthaben von 1073,88 Euro je Person keinerlei Pfändung befürchten. 2015 habe die Schuldnerberatung für ihre Klienten im Kreis Pinneberg 400 pfändungsfreie Konten beantragt. Sie schätzt, dass etwa 600 Menschen im Kreis Pinneberg durch die Gesetzesnovelle erstmals Zugang zum Konto bekämen, der ihnen zuvor verwehrt worden sei.

Nicht jedoch bei den Sparkassen, betont Imke Gernand von der Sparkasse Südholstein. „Für uns ändert sich wenig. So wie alle Sparkassen bundesweit bieten wir bereits seit vielen Jahren ein sogenanntes Girokonto für jedermann an“, sagt Gernand. 5600 Guthaben-Konten verwalte die Sparkasse Südholstein unter ihren 142.400 Girokonten, sagt Gernand – alle „ohne besondere Auffälligkeiten“. „Die Versorgung aller Bevölkerungskreise mit einem Konto ist integraler Bestandteil der Geschäftsphilosophie der Sparkassen.“ Ein solches Konto koste etwa 7,50 Euro im Monat, je nach Umfang könne der Betrag aber auch auf bis zu 14,50 Euro monatlich steigen.

Neu ist das Basiskonto für alle anderen Kreditinstitute, wobei sich die Nachfrage in den 25 Filialen der Volksbank Pinneberg-Elmshorn noch sehr in Grenzen halte, wie Marketingleiter Volker Großmann mitteilt. Es koste im Grundpreis 5,90 Euro im Monat zuzüglich weiterer Serviceleistungen. Die Genossenschaftsbank biete bereits seit einigen Jahren anerkannten Asylbewerbern sogenannte Flüchtlingskonten an, damit diese nicht immer alles in bar zahlen müssten, erklärt Großmann.

244 Flüchtlingskonten gebe es bei der Volksbank, ohne irgendwelche Auffälligkeiten. „Voraussetzung ist, dass sich der Betreffende mit einem Ausweis legitimieren kann.“ Das gilt auch für das Basiskonto, für das ein Flüchtling eine Duldungsbescheinigung oder einen Aufenthaltsstatus vorlegen muss.

Gerade für Flüchtlinge ist das Basiskonto interessant. So bekämen zurzeit kreisweit rund 1260 Asylbewerber unter den 3815 Flüchtlingen im Kreis ihre Leistungen bar ausgezahlt, sagt Kreissprecher Oliver Carstens. „Wir begrüßen das neue Recht aufs Konto. Das wird uns die Arbeit erleichern, und Betroffene brauchen nicht mehr zu den Zahlstellen in den Behörden zu gehen.“

Bei der Deutschen Bank koste das Basiskonto 8,99 Euro im Monat, teilt Sprecherin Christiane Lorch mit. Die Commerzbank, die 23.000 Konten im Kreis Pinneberg verwaltet, verlange 6,90 Monat Grundpreis im Monat, so deren Sprecherin Dagmar Baier. „Das Basiskonto ist wichtig, weil es Menschen in schwierigen Situationen hilft.“