Das Strafgesetzbuch sieht für Umweltsünder und Kriminelle, die ein Gewässer verunreingen, harte Strafen vor.

Wer ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Paragraf 324). Der Versuch ist ebenfalls strafbar.

Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.

Die Hintergründe der Diesel-Attacke in Jork sind unklar. Offenbar sei der Täter jemand, der dem Verein schaden wolle, so die Wasserschutzpolizei.