Ein Hausnotrufsystem bietet Sicherheit. Finanzielle Unterstützung für helfende Familienmitglieder ist möglich

Die Mehrheit der Menschen möchte im Alter am liebsten in der gewohnten Umgebung leben, auch wenn das Leben dort immer schwerer fällt. Es gibt keinen Zeitpunkt, zu dem ein Mensch unbedingt in eine Einrichtung kommen sollte, denn dank gut organisierter ambulanter Pflege kann man so lange zu Hause leben wie man möchte.

„Es gibt nur zwei Grenzen, die sich im Fall allein lebender Menschen zeigen: Vereinsamung und Demenz“, sagt Matthias Lüschen, Abteilungsleiter Soziale Dienste vom Arbeitersamariterbund. „Wer ohne Angehörigen in seiner Wohnung lebt und als einzigen Kontakt den viermal täglich kommenden Pflegedienst hat, der hält diese Stille manchmal kaum aus. In solchem Fall kann man überlegen, ob es in einer Einrichtung mit der Möglichkeit, Gesellschaft zu haben, vielleicht doch schöner wäre. Lebt ein dementer Mensch, der körperlich noch mobil ist, allein, besteht zudem die Gefahr, dass dieser sich selbst Schaden zufügt“, so Lüschen.

Ab 2017 wird der Grad der Selbstständigkeit ermittelt

Grundsätzlich ist es nie verkehrt, sich über Leistungsansprüche und Möglichkeiten vorab zu informieren, Rufnummern bereitzulegen, zu wissen, wo man Unterstützung anfordern kann, um so lange wie möglich in seiner Wohnung bleiben zu können. Bei der ambulanten Pflege unterscheidet man zwischen häuslicher Krankenpflege, den Leistungen der Pflegekasse und Hilfe im Haushalt. Die häusliche Krankenpflege wird als Leistung vom Hausarzt verordnet, an den Pflegedienst delegiert und von der Krankenkasse bis auf eine geringe Zuzahlung pro Quartal voll finanziert. Dazu gehören Unterstützung bei der Medikamentengabe, Verbandswechsel und ähnliches. Geht es um Hilfe bei Körperreinigung und Toilette, muss zuerst der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden. Dann hat man Anspruch auf Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Das ist in der Regel keine Vollfinanzierung, denn die Pflegekasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Statt einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, kann man auch ein Pflegegeld erhalten, wenn die Pflege durch Angehörige, dem „größten Pflegedienst“ Deutschlands, erbracht wird. Noch wird dabei der Aufwand in Minuten festgelegt, ab 2017 wird der Grad der Selbstständigkeit zur Ermittlung der Pflegestufe zugrunde gelegt.

„Wer frühzeitig Hilfe in Anspruch nimmt, kann sich in der Regel besser auf die veränderte Lebenssituation einstellen und häufig länger in seiner Wohnung bleiben“, sagt Matthias Lüschen. Oft gäbe es eine gewisse Scham, überhaupt Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ist die Rente zu gering, übernimmt das Sozialamt die Kosten, sofern keine Kinder herangezogen werden können. Bei diesen wird das Familieneinkommen abzüglich eines Selbstbehalts berechnet. Ist die Rente hoch und die Wohnung groß, wird oftmals eine osteuropäische Pflegekraft eingestellt, um für den pflegebedürftigen Menschen zu sorgen, während die häusliche Krankenpflege ein Pflegedienst übernimmt.

Wer alleine lebt, sollte ein Notrufsystem am Körper tragen, um im Notfall Hilfe rufen zu können. Für außerhalb der Wohnung bietet der Hausnotruf des ASB eine Aufschaltung des eigenen Handys auf die Notrufzentralen an. Weitere Informationen dazu im Internet unter www.asb-hamburg.de