Brüssel.

    Das Tragen des Kopftuchs darf muslimischen Frauen am Arbeitsplatz verboten werden. Diese Ansicht vertritt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott. In dem Prozess geht es um die Klage einer Muslima, die in einer belgischen Firma als Rezeptionistin arbeitete und kein Kopftuch tragen durfte.

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