Leipzig.

Vor den Augen der gemeinsamen Kinder hat er seine Ehefrau erstochen. Wegen Totschlags muss der 39-Jährige nun sechs Jahre in Haft, entschied das Landgericht Leipzig am Freitag. Die Richter folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf Mord plädiert und eine lebenslange Haft gefordert. Sie prüft nun, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Das Gericht wertete die Bluttat als Totschlag im Affekt.