Rosenheim/Berlin.

Es ist nicht die beste Wohngegend in Rosenheim, doch die Häuser am nördlichen Stadtrand sind gepflegt, wurden erst vor wenigen Jahren modernisiert. Zwischen zwei Wohnblöcken liegt ein kleineres, dreistöckiges Acht-Parteien-Haus. In einer der beiden Dachgeschosswohnungen dort hat die Polizei am Dienstagvormittag eher zufällig eine schreckliche Entdeckung gemacht.

Begonnen hatte es damit, dass gegen 10 Uhr morgens der Gerichtsvollzieher an einer Tür in der Oskar-Maria-Graf-Straße klingelte. Als er Haus betritt, stürzt eine Bewohnerin im Treppenhaus aus dem zweiten Stock ins Kellergeschoss. Es ist jene 54 Jahre alte Frau, bei der die Zwangsräumung beschlossen wurde. Die Frau ist schwerverletzt, der Gerichtsvollzieher ruft Notarzt und Polizei. Während die Gestürzte vom medizinischen Notdienst behandelt wird, betreten die herbeigerufenen Polizisten die Wohnung. Was sie dort vorfinden, so erzählen sie es später Kollegen, hat sie nachhaltig schockiert.

Die Wohnung der Frau ist in einem extrem heruntergekommenen und verwahrlosten Zustand. „Stark vermüllt“, so drückt es ein Beamter später aus. „Eines der Zimmer“, so der Rosenheimer Polizeisprecher Fabian Bernhardt, „war verschlossen.“ Die Beamten mussten die Tür eintreten. „Als die Beamten sich Zutritt verschafft hatten, fanden sie eine 26 Jahre alte Frau.“ Diese habe auf die Polizisten ebenfalls stark vernachlässigt gewirkt und sie soll die geistig behinderte Tochter der Wohnungsinhaberin sein, heißt es in der Erklärung der Polizei.

Nachbarn wollen in all den Jahren nicht viel ungewöhnliches gemerkt haben

Bei den Behörden waren die beiden Frauen als Bewohner der Wohnung gemeldet. Wie lange die 26-Jährige in der Wohnung festgehalten wurde und ob sie ständig in einem Raum eingesperrt war, konnten zunächst weder Staatsanwaltschaft und Polizei einschätzen. Erste Erkenntnisse, so die Polizei weiter, „lassen die Vermutung zu, dass die Tochter sich in diesem Zimmer über einen längeren Zeitraum, vielleicht sogar über Jahre hinweg, aufhielt.“ Ob die junge Frau das Haus überhaupt verlassen durfte, will sie jetzt klären.

Rettungskräfte brachten die 54-Jährige in ein Krankenhaus. Ihre Verletzungen seien schwer aber nicht lebensgefährlich. Weder sie noch ihre mutmaßliche Tochter seien in einem vernehmungsfähigen Zustand, sagt Sprecher Bernhardt. „Die Beamten haben die junge Frau in eine psychiatrische Fachklinik gebracht.“

Die Ermittler wollen nun unter anderem Nachbarn zu der Familie und den Lebensumständen befragen. Die Kriminalpolizei ermittelt unter anderem wegen einer möglichen Freiheitsberaubung. Wann und ob die Frauen befragt werden können, stand zunächst ebenso wenig fest. Es sind viele Fragen zu beantworten.

Dem Bayrischen Rundfunk gegenüber sagte ein Nachbar, er habe aus der Wohnung immer wieder Geräusche gehört. „Man hat zwar dort drüben Schreie und unartikulierte Laute gehört“, sagt er, „aber wer das war, keine Ahnung.“ Ein weiterer direkter Anwohner schilderte gegenüber „rosenheim24.de“, dass er nur von Gerüchten wusste. Demnach habe die Frau E. eine behinderte Tochter gehabt. Obwohl er seit 13 Jahren im Nachbarhaus wohne, habe er diese Tochter nie zu Gesicht bekommen. Die Befreiung der jungen Frau aus der Gefangenschaft erinnert an den „Fritzl“-Fall in Österreich. Er sperrte im August 1984 seine Tochter Elisabeth in den Keller seines Hauses, fesselte sie mit Handschellen an einen Pfosten. Im Jahr 2009 wurde Fritzl wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung und tausendfacher Vergewaltigung seiner Tochter Elisabeth zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. In Deutschland wurde zuletzt im Jahr 2009 ein ähnlicher Fall bekannt: Eine 13-Jährige wurde im brandenburgischen Lübbenow vermutlich neun Jahre von ihren Eltern eingesperrt. Auch sie soll geistig behindert gewesen sein.