Der Hausverwalter hat eine vielseitige verantwortungsvolle Aufgabe

Reparaturen planen, Handwerker beaufsichtigen, Abrechnungen erledigen und die jährliche Eigentümerversammlung leiten – das gehört zu den Aufgaben eines Hausverwalters. „Das Wohneigentumsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Eigentümergemeinschaften einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum bestellen, der die kaufmännische und technische Verwaltung übernimmt“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD).

Gewählt wird der Verwalter durch die Gemeinschaft im Rahmen der Eigentümerversammlung. Hilfreich ist es, wenn sich die Gemeinschaft vorher über ein Anforderungsprofil einige, auf dessen Grundlage Angebote eingeholt werden können. Denn vom Hausverwalter wird viel verlangt: kaufmännische Kenntnisse, technische Erfahrung und viel Wissen rund um das Wohneigentumsrecht.

Der Verwalter hat großen Einfluss darauf, wie hoch die Kosten sind, die für die Immobilie anfallen, indem er bei Reparaturen Angebote verschiedener Firmen vergleicht oder die Müllentsorgung optimiert. Weitere Aufgaben eines Verwalters sind, den jährlichen Wirtschaftsplan zu erstellen, das Gemeinschaftsgeld zu verwalten, die Hausordnung sowie einen ausreichenden Versicherungsschutz und die Instandhaltung des Hauses zu organisieren. „Wenn regelmäßig gewartet und repariert wird, werden teure Notfall-Reparaturen am Wochenende überflüssig“, sagt Schick. „Unbedingt sollte der Verwalter über eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung verfügen“, sagt Eric Seele von Gladigau-Immobilien.

Zu den Rechten des Verwalters gehört es, die Wohngelder bei den Eigentümern einzuziehen. Über die Einnahmen und Ausgaben muss er eine Jahresabrechnung erstellen. Diese legt er dann auf der jährlichen Eigentümerversammlung vor, die er organisiert.

Die Vergütung des Hausverwalters hängt von der Größe der Wohnanlage sowie den Aufgaben und seiner Qualifikation ab. Der Preis ist auch abhängig von der Zahl der Wohneinheiten im Haus. Zusatzleistungen wie Mahnungen bei nicht gezahltem Hausgeld oder eine außerordentliche Eigentümerversammlung müssen meist extra vergütet werden. In einem Vertrag müssen die Befugnisse und Pflichten des Verwalters klar geregelt werden – auch bis zu welcher Höhe der Verwalter eigenständig Aufträge vergeben kann. Je nach Größe der Anlage sollten 5000 bis 10.000 Euro nicht überschritten werden. Verträge mit Hausverwaltungen gelten ein bis fünf Jahre. Wenn das Vertrauen durch eine grobe Pflichtverletzung zerrüttet ist, können die Eigentümer fristlos kündigen.