München.

Das Münchener Amtsgericht will eine gläubige Muslima dazu verpflichten, vor Gericht ihre Burka abzulegen. Im November 2015 musste die Frau erstmals vor Gericht aussagen. Im Prozess ging es gegen einen Mann, der die Frau zuvor beleidigt hatte. Er wurde schließlich freigesprochen. Offenbar auch, weil sich die Frau damals weigerte, unverschleiert auszusagen. „Ich möchte gerne in Ihr Gesicht sehen, um Ihre Reaktionen und Ihre Mimik zu sehen. Ich habe ansonsten erhebliche Probleme bei der Bewertung Ihrer Aussage“, sagte der Richter damals laut „Bild“-Zeitung. Die Frau aber blieb standhaft: „Ich habe einen Gott am Ende der Welt, der mir am Ende recht geben wird.“ Der Richter ließ die Frau daraufhin widerwillig gewähren. Laut dem Bericht mit den Worten: „Das Fass mache ich jetzt nicht auf ...“ Die Staatsanwaltschaft aber legte nun Berufung gegen den Freispruch ein. Die Frau wird erneut vor Gericht erscheinen müssen.

Doch diesmal hat das Münchener Gericht vorgesorgt. Es zog den saudi-arabischen Gelehrten Abdullah Al Muuslih bei dem Problem zu Rate. Unter Berufung auf den Koran urteilte er in einem ähnlichen Fall, dass „das Ablegen von Niqab vor den Justizorganen wie Richtern, Polizei, Staatsanwälten etc. (...) auf Grund von Notwendigkeiten und Schadensverhinderungen (...) erlaubt ist (...)“. Ob diese Beurteilung die gläubige Frau nun tatsächlich überzeugen wird, ihre Vollverschleierung abzunehmen, zeigt sich am 17. März. Dann ist die nächste Verhandlung angesetzt.