Bad Schmiedeberg.

Es ist eine Nachricht, die viele Menschen fassungslos macht: In Bad Schmiedeberg in Sachsen-Anhalt ist ein Kind gewaltsam zu Tode gekommen – tatverdächtig ist ein anderes Kind. Seit Mittwoch versuchen die Menschen in dem Ort zwischen Leipzig und Berlin, mit dieser verstörenden Erkenntnis zurechtzukommen. „Dazu kann man nicht viel sagen, weil man zutiefst erschüttert ist“, berichtet Bürgermeister Stefan Dammhayn.

Am Sonntagabend war das Opfer, der 13-jährige Fabian, nicht nach Hause zurückgekehrt. Die Polizei leitete eine intensive Suche ein. Am Montag wird Fabian gefunden. Der Junge liegt tot in einem Gestrüpp am Stadtrand. Die Ermittler schließen ein Unglück zunächst nicht aus, dann aber ergibt die Obduktion: Fabian starb an heftigen Kopfverletzungen. Es war ein Verbrechen. In einer knappen Mitteilung der Polizei heißt es, es gebe Angaben eines Minderjährigen zu dem Geschehen, die aber noch überprüft werden müssten. Schnell machen Gerüchte die Runde. In der kleinen Kurstadt im Naturpark Dübener Heide kennt man sich.

Am Mittwoch wird klar: Der Minderjährige steht unter Tatverdacht. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Junge mit massiver Gewalt mehrfach mit einem Gegenstand auf Fabians Kopf schlug. Möglicherweise war ein Streit zwischen beiden eskaliert. Der tatverdächtige 13-Jährige gab zu, Fabian geschlagen zu haben. Laut „Spiegel Online“ hatten die beiden Kinder den Sonntagnachmittag zusammen verbracht. Ihre Erziehungsberechtigten waren darüber informiert.

Für den Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Olaf Braun, ist das ein einzigartiger Fall. Es gibt einen Toten und einen Tatverdächtigen, zur Anklage oder zu einem Prozess wird es dennoch nicht kommen. „Wir werden ermitteln was passiert ist und dann den Fall einstellen.“ Der Justiz seien die Hände gebunden, weil der Tatverdächtige unter 14 Jahre alt ist.

Unter 14-Jährige gelten als strafunmündig

Nach deutschem Strafrecht können Kinder unter 14 Jahren nicht für ein Verbrechen bestraft werden. Das Strafgesetzbuch spricht von „Schuldunfähigkeit“ in diesem Alter. Allerdings bleibt eine Straftat für diese Kinder nicht ohne Konsequenzen. Es können familienrechtliche Maßnahmen oder Eingriffe nach dem Jugendhilferecht folgen, wie etwa regelmäßige Besuche durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes. Sind die Eltern nicht in der Lage, positiv auf diese Kinder einzuwirken, kann ihnen auch ein Familienrichter das Sorgerecht entziehen.

Dass Kinder Kinder töten, sei äußerst selten, sagt der renommierte Kriminologe Rudolf Egg. Vielleicht einmal im Jahr komme so etwas in Deutschland vor, schätzt der frühere Leiter der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Wenn, dann seien es meist Streitigkeiten unter Geschwistern, die zu solch drastischen Taten führten.

Bekannt wurde in den vergangenen 20 Jahren etwa der Fall eines 13-Jährigen in Nordrhein-Westfalen, der eine 15-jährige Schülerin aus enttäuschter Liebe erstach. In Brandenburg erschlug ebenfalls ein 13-Jähriger eine Achtjährige, weil sie ihn gehänselt hatte.

Trauer und Verzweiflung an der Schule des Opfers

Aus Expertensicht können auch unter 14-Jährige schwerwiegende Folgen ihres Handelns abschätzen. „Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun“, sagt Egg. Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter.

Folgenlos werde die Tat nicht bleiben, sagt Egg – auch mit Blick auf die psychologischen Konsequenzen für den jungen Tatverdächtigen, der inzwischen in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht wurde. „Selbst Erwachsene brauchen Hilfe, um nicht zu verzweifeln nach solch einer monströsen Tat.“

Der stellvertretende Schulleiter von Fabians Schule, Holger Lehnert, berichtet von Trauer und Verzweiflung an der Schule. „Mit so einer Situation haben wir noch nie umgehen müssen“. Er sei aber sehr froh, dass es professionelle psychologische Hilfe gebe.

Viele Fragen bleiben offen. Auch danach, wie es weitergehen soll. In Bad Schmiedeberg muss eine Familie weiterleben, deren Kind getötet wurde. In einer anderen lebt ein Kind, das wohl getötet hat.