Willkommen in der Freiluft- und Gartensaison, der Blüte des Nachbarschaftsstreits. Die Online-Anwälte sind in HabachtstellungWillkommen in der Freiluft- und Gartensaison, der Blüte des Nachbarschaftsstreits. Die Online-Anwälte sind in HabachtstellungWillkommen in der Freiluft- und Gartensaison, der Blüte des Nachbarschaftsstreits. Die Online-Anwälte sind in Habachtstellung

Christoph Rind

„Im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt ...“ Wer diesen Text noch im Kopf hat oder beim Lesen sofort die Melodie mitsummen kann, der hat möglicherweise überholte Vorstellungen vom Beginn der Freiluft- und Gartensaison. Die Ackergäule haben ausgedient. Aber ein anderes Gewerbe sitzt in den Startlöchern, wenn der Frühling lässt „sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte“, um mit dem schwäbischen Pfarrer und Dichter Eduard Mörike noch schnell den Blick ins historische Biedermaier abschweifen zu lassen.

Zurück zur Realität der ersten wärmenden Sonnenstrahlen des Jahres 2016: Es sind die Online-Anwälte, die in Habachtstellung lauern, wenn Spaten und Rechen rausgeholt werden. Mit der wenig romantischen Ankündigung „Tatort Maschendrahtzaun“ verraten sie unter anwalt.de wertvolle Rechtstipps für Gartenfreunde. Die eigentlich nichts anderes sind als potenzielle Unruhestifter in der Nachbarschaft.

Wer hält sich auch schon an die strengen Zeitregeln von EU- und Bundesrecht? Alle motorgetriebenen Geräte sind Sonn- und feiertags tabu. Für lärmende Rasenmäher und Laubpuster gilt auch werktags nur der Betrieb von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Ausnahme: das grün-blaue EU-Umweltzeichen erlaubt den Einsatz durchgehend von 7 bis 20 Uhr, auch am Sonnabend.

Auf norddeutsche Witterungsverhältnisse zugeschnitten ist ein Urteil, wonach im Sommer „zweimal im Monat“ der Grill befeuert werden darf (AG Westerstede, Az.: 22C614/09). Es ging um einen fest verbauten Grillkamin, neun Meter neben einem Mehrfamilienhaus, wohin die Gerüche entfleuchten.

Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Hecken, Büsche, Gehölze und „lebende Zäune“ zwischen dem 1. März und 30. September radikal runterschneidet. Das Bundesnaturschutz gestattet aber Form- und Pflegeschnitte. Kompliziert wird’s bei Ästen, die in Nachbars Garten hängen. Sie müssen auf eigenem Grund bleiben. Aber Höhen und Abstände sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Fragen Sie Ihren Anwalt. Oder Ihren Arzt oder Apotheker – Nach Pillen zur Beruhigung.

Christoph Rind

„Im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt ...“ Wer diesen Text noch im Kopf hat oder beim Lesen sofort die Melodie mitsummen kann, der hat möglicherweise überholte Vorstellungen vom Beginn der Freiluft- und Gartensaison. Die Ackergäule haben ausgedient. Aber ein anderes Gewerbe sitzt in den Startlöchern, wenn der Frühling lässt „sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte“, um mit dem schwäbischen Pfarrer und Dichter Eduard Mörike noch schnell den Blick ins historische Biedermaier abschweifen zu lassen.

Zurück zur Realität der ersten wärmenden Sonnenstrahlen des Jahres 2016: Es sind die Online-Anwälte, die in Habachtstellung lauern, wenn Spaten und Rechen rausgeholt werden. Mit der wenig romantischen Ankündigung „Tatort Maschendrahtzaun“ verraten sie unter anwalt.de wertvolle Rechtstipps für Gartenfreunde. Die eigentlich nichts anderes sind als potenzielle Unruhestifter in der Nachbarschaft.

Wer hält sich auch schon an die strengen Zeitregeln von EU- und Bundesrecht? Alle motorgetriebenen Geräte sind Sonn- und feiertags tabu. Für lärmende Rasenmäher und Laubpuster gilt auch werktags nur der Betrieb von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Ausnahme: das grün-blaue EU-Umweltzeichen erlaubt den Einsatz durchgehend von 7 bis 20 Uhr, auch am Sonnabend.

Auf norddeutsche Witterungsverhältnisse zugeschnitten ist ein Urteil, wonach im Sommer „zweimal im Monat“ der Grill befeuert werden darf (AG Westerstede, Az.: 22C614/09). Es ging um einen fest verbauten Grillkamin, neun Meter neben einem Mehrfamilienhaus, wohin die Gerüche entfleuchten.

Mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Hecken, Büsche, Gehölze und „lebende Zäune“ zwischen dem 1. März und 30. September radikal runterschneidet. Das Bundesnaturschutz gestattet aber Form- und Pflegeschnitte. Kompliziert wird’s bei Ästen, die in Nachbars Garten hängen. Sie müssen auf eigenem Grund bleiben. Aber Höhen und Abstände sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Fragen Sie Ihren Anwalt. Oder Ihren Arzt oder Apotheker – Nach Pillen zur Beruhigung.

„Im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt ...“ Wer diesen Text noch im Kopf hat oder beim Lesen die Melodie mitsummt, hat möglicherweise überholte Vorstellungen vom Beginn der Freiluft- und Gartensaison.

Die Ackergäule haben ausgedient. Aber ein anderes Gewerbe sitzt in den Startlöchern, wenn der Frühling „sein blaues Band wieder flattern durch die Lüfte“ lässt, um mit dem schwäbischen Pfarrer und Dichter Eduard Mörike noch schnell den Blick ins historische Biedermeier abschweifen zu lassen. Zurück zur Realität der ersten wärmenden Sonnenstrahlen des Jahres 2016: Es sind die Online-Anwälte, die in Habachtstellung lauern, wenn Spaten und Rechen rausgeholt werden. Mit der wenig romantischen Ankündigung „Tatort Maschendrahtzaun“ verraten sie unter anwalt.de wertvolle Rechtstipps für Gartenfreunde. Die nichts anderes als potenzielle Unruhestifter in der Nachbarschaft sind.

Wer hält sich schon an die strengen Zeitregeln von EU und Bund? Alle Motorgeräte sind sonn- und feiertags tabu. Für lärmende Mäher und Laubpuster gilt auch werktags nur der Betrieb von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Ausnahme: Das grün-blaue EU-Umweltzeichen erlaubt den Einsatz durchgehend von 7 bis 20 Uhr, auch am Sonnabend. Auf norddeutsche Witterungsverhältnisse zugeschnitten ist ein Urteil, wonach im Sommer „zweimal im Monat“ der Grill befeuert werden darf (AG Westerstede, Az.: 22C614/09). Vor Gericht ging es um einen fest verbauten Grillkamin, neun Meter neben einem Mehrfamilienhaus, wohin die Gerüche wehten.

Und mit 50.000 Euro Bußgeld muss rechnen, wer Hecken, Gehölze und „lebende Zäune“ zwischen März und September radikal runterschneidet. Das Bundesnaturschutzgesetz gestattet aber Form- und Pflegeschnitte. Kompliziert wird’s bei Ästen, die in Nachbars Garten hängen. Sie müssen auf eigenem Grund bleiben. Aber Höhen und Abstände des Grenzwuchses sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

Fragen Sie am besten Ihren Anwalt. Oder den Arzt oder Apotheker. Die haben Pillen zur Beruhigung.