Oldenburg.

Gerichte können Handyfotos von Behandlungsfehlern als Beweismittel zulassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az.: 5 U 156/13), auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. In dem Fall wies eine Mutter mit Handybildern nach, dass die Hirnhautentzündung ihres Sohnes zu spät behandelt wurde. Die Haut des Jungen war bereits verfärbt, als ein Pfleger sich um ihn kümmerte. Er rief keinen Arzt. Dem Kind wurden die Unterschenkel amputiert. Die Eltern hatten geklagt, das OLG gab ihnen recht.