Hamm .

Eine Handynachricht an eine Neunjährige kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm sexueller Missbrauch von Kindern sein. Bewerten mussten die Richter eine Nachricht über das soziale Netzwerk WhatsApp. Darin hatte ein 55-Jähriger das Mädchen gefragt, ob sie mal „zu 4 was machen“ könnten. Gemeint waren er, das Mädchen, ihr Freund und eine minderjährige Freundin. Im Dialog hatte er Andeutungen auf eine schöne Nacht gemacht.