27 Kehrbezirke hat der Kreis Pinneberg. Es gibt ebenso viele bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Die Fachaufsicht führt der Kreis Pinneberg. Die Bezirksgrenzen decken sich nicht mit den Grenzen der Kommunen. Welcher Schornsteinfeger jeweils für welche Adresse zuständig ist, lässt sich im Internet unter www.schornsteinfeger-pi.de nachlesen.

Eigentümer von Feuerungsanlagen müssen die Anlagen fristgerecht überprüfen und messen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Bezirksschornsteinfeger sind zuständig für sogenannte hoheitliche Aufgaben. Dazu gehören die Bauabnahme von Feuerstätten und die Feuerstättenschau in ihrem jeweiligen Bezirk. Letztere wird in der sieben Jahre langen Amtsperiode zweimal ausgeführt. Die Kehrbezirke sind nicht mehr, wie früher, lebenslang an einen Schornsteinfegermeister zugeteilt. Sie werden alle sieben Jahre europaweit neu ausgeschrieben.

In der Feuerstättenschau legen die Bezirksschornsteinfeger fest, welche Arbeiten die Eigentümer in welchem Zeitraum veranlassen müssen.

Welcher Betrieb notwendige Arbeiten ausführt, dürfen sich Bürger seit dem 1. Januar 2013 aussuchen. Das muss nicht der zuständige Bezirksschornsteinfeger sein.