Sie wollte sich nur gründlich untersuchen lassen. Doch in der Paracelsus-Klinik Osnabrück passierte die Katastrophe: Auf dem Untersuchungstisch wurde eine 77-jährige Frau aus Recke in Nordrhein-Westfalen vom Diagnosegerät eingequetscht und schwer verletzt. Am vergangenen Sonntag, drei Tage später, starb die Frau. Eine sogenannte Gammakamera hatte sie eingeklemmt, sagt Alexander Retemeyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft aus Osnabrück. „Der Kopf der Kamera wiegt etwa 300 Kilogramm“, sagte er. „Als eine Kette gerissen ist, hat der sich langsam abgesenkt.“

Die futuristisch aussehende Spezialkamera zählt zu den sogenannten bildgebenden Verfahren wie die Magnetresonanztomografie (MRT). Damit können Erkrankungen im Inneren des Körpers festgestellt werden. Es ist ein Diagnoseverfahren, das häufig angewendet wird. Laut Statistik liegt Deutschland im weltweiten Vergleich im absoluten Spitzenbereich. Auf 1000 Menschen kämen etwa 100 Untersuchungen. Vielen Menschen ist die Technik nicht geheuer. „Es ist ja eine Urangst, dass in der Röhre etwas passiert“, sagt Retemeyer. Nach so einem Vorfall würden die Menschen noch skeptischer reagieren.

Der Staatsanwalt spricht von einem „tragischen Unglücksfall“, der sich möglicherweise nicht aufklären lasse. Den Krankenschwestern und Mitarbeitern könne wohl kein Vorwurf gemacht werden, so weit die Erkenntnislage jetzt. „Da wäre keiner in der Lage gewesen, das schwere Teil zu stoppen“, sagt Retemeyer. Genaueres soll ein Gutachten klären, das in der nächsten Woche erwartet wird.

Doch die Aussagen des Sachverständigen gäben eine Tendenz vor. „Zum jetzigen Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, dass wir das Verfahren einstellen“, meint der Staatsanwalt. Es gebe keinen Anhaltspunkt für persönliches Verschulden. Auch ein Konstruktionsfehler sei zurzeit wenig wahrscheinlich.

Die Maschine war gewartet und als einwandfrei eingestuft

Retemeyer ordnet das Geschehene fast als Schicksalsschlag ein, so scheint es: „Es war pures Unglück. So, wie wenn der Fahrradschlauch platzt oder der Gaszug reißt.“ Nicht immer finde man den Grund dafür. Für die Frage um Schadensersatz oder Schmerzensgeld sei er nicht zuständig, sagt Retemeyer. „Wenn wir das Verfahren einstellen, können sich die Angehörigen sofort beschweren.“ Wenn es um die Frage gehe, wer die Beerdigung bezahlt, müsse das zivilrechtlich geklärt werden. Auch müsse geklärt werden, ob die Klinik oder der Hersteller als Betreiber infrage komme und damit haftbar ist.

Simone Hoffmann, Kliniksprecherin, weist darauf hin, dass die Maschine etwa eine Woche nach der offiziellen Wartung als einwandfrei eingestuft wurde. Eben diese Wartung sei auch ein Indiz, dass kein Verschulden der Mitarbeiter vorläge. „Wir bedauern den Vorfall aufrichtig und zutiefst“, sagt sie. Zu den Familien habe die Klinik einen engen Kontakt.

Eigentlich ist ein Krankenhaus ein Ort, wo Kranke gesund werden sollen. Dennoch passieren Unglücke, wie jenes im März 2015, als ein 53 Jahre alter Mitarbeiter einer Stuttgarter Klinik auf dem Dach des Krankenhauses auf den ankommenden Rettungshubschraubers wartete und dabei versehentlich in den Heckrotor geriet. Der Rotor verletzte ihn tödlich.

Ein ganz ähnlich furchtbarer Fall wie der aktuelle in Osnabrück ereignete sich vor zehn Jahren in Schwelm (Nordrhein-Westfalen): Bei einer Röntgenaufnahme war eine 84-jährige Frau von dem Röntgengerät erdrückt worden. Das Gerät hatte sich in Bewegung gesetzt und war von oben ungebremst auf den Brustkorb der Frau niedergegangen.