Goslar.

Wer betrunken im Straßenverkehr erwischt wird, soll nach dem Willen des Deutschen Verkehrsgerichtstages früher zum sogenannten Idiotentest. Die Grenze für die gefürchtete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) sollte von 1,6 auf 1,1 Promille sinken, empfahl der Verkehrsgerichtstag am Freitag in Goslar. Am 54. Verkehrsgerichtstag haben rund 2000 Experten aus Ministerien, Behörden und Hochschulen, von Verbänden, Gerichten, Automobilclubs und Unternehmen teilgenommen.

Das Gremium forderte eine klare gesetzliche Regelung zur Nutzung von Minikameras, sogenannten Dashcams, in Kraftfahrzeugen. Der Verkehrsgerichtstag empfahl außerdem die Beibehaltung der Blutprobe für Promillesünder, eine Verbesserung der Fahrlehrerausbildung, die Einrichtung spezialisierter Kammern bei den Gerichten zur Beschleunigung von Zivilverkehrsprozessen und zur korrekten Festlegung des Schadenersatzes für Verkehrsopfer.

Die Zahl der Idiotentests in Deutschland wird voraussichtlich stark steigen. Der Verkehrsgerichtstag empfahl, dass Alkoholsünder bei der ersten Auffälligkeit künftig bundesweit einheitlich schon ab einem Promillewert von 1,1 die MPU absolvieren müssen, wenn sie den Führerschein zurückerhalten wollen. Diese Grenze liegt derzeit in den meisten Bundesländern bei 1,6 Promille. In anderen Ländern wird die 1,1-Promille-Grenze aufgrund richterlicher Entscheidungen bereits angewendet. Zuletzt mussten jährlich 45.000 Kraftfahrer zum Test.