Bonn.

Nach einem folgenschweren Sturz auf einer Mandarine zahlt eine Supermarktkette einer Kundin 12.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Bonner Landgericht einigten sich beide Seiten auf diesen Vergleich. Die Rentnerin war vor dem Gemüseregal auf einem Früchtematsch auf dem Boden ausgerutscht. Dabei zog sie sich schwere Verletzungen zu. Die Frau hatte geklagt, weil die Filialleitung die Obstabteilung nicht genug kontrolliert habe.