Wer für seinen Job zwei Wohnungen benötigt, wird entlastet

In der einen Stadt arbeiten und anderswo wohnen – Regelungen wie diese gehören zum Alltag flexibler Arbeitnehmer. Nach Schätzungen leben rund vier Millionen Paare in einer Wochenendbeziehung. Doch darunter leidet nicht nur das Zusammenleben. An zwei Orten zu wohnen geht auch ins Geld: Eine zweite Miete, zusätzliche Haushaltsgegenstände wie Toaster, Bügeleisen oder Waschmaschine und Heimfahrten über meist einige Hundert Kilometer, um wenigstens die Wochenenden gemeinsam zu verbringen. Doch die doppelte Haushaltsführung wird zumindest steuerlich entlastet. Seit 2014 wurden die Regeln der Anrechenbarkeit aber verschärft. Umso wichtiger ist es, alle Details zu kennen, wenn jetzt in der Anlage N der Steuererklärung der Posten doppelte Haushaltsführung ausgefüllt wird.

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann seine Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Verheiratete haben es dabei einfacher als Singles. „Der bisherige Wohnort muss der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse bleiben“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers ändern daran nichts, entschied das Finanzgericht München (Az.: 7K 1804/13).

Auch ein Single kann natürlich seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen als dem Arbeitsort haben. Entscheidend ist, dass zu dem Ort die engere persönliche Bindung, etwa durch Freunde und Mitgliedschaft in Vereinen, besteht. Voraussetzung ist auch für Singles ein eigener Hausstand, ein Zimmer bei den Eltern genügt dafür nicht. Auch die Entfernung zwischen dem zweiten Wohnort und der Arbeitsstätte spielt seit 2014 eine Rolle. So darf die Entfernung von der Zweitwohnung zum Arbeitsort nicht mehr als die Hälfte der Distanz zwischen Hauptwohnung und Arbeitsstelle betragen.

Zu den wichtigsten absetzbaren Kosten gehört die Miete für die Zweitwohnung. Früher wurde über ihre Angemessenheit mit der Finanzverwaltung gestritten. Seit 2014 gibt es eine Obergrenze von 1000 Euro monatlich. Dazu zählen nicht nur die Miete inklusive der Betriebskosten, auch wenn es sich um eine möblierte Wohnung handelt. Ebenso fallen die Kosten der Möblierung und Ausstattung der Zweitwohnung unter diese Pauschale. Auch die eventuelle Zweitwohnungsteuer, Reinigungskosten und die Miete für einen separat angemieteten Kfz-Stellplatz sind in den 1000 Euro inbegriffen.

Aber die Kosten eines Arbeitszimmers, sofern es steuerlich anerkannt ist, entfallen nicht unter die Höchstgrenze von 1000 Euro. Als Zweitwohnung gilt eine Miet- oder eine Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer oder auch eine Gemeinschaftsunterkunft.

Eine Heimfahrt pro Woche kann steuerlich abgesetzt werden

Als Werbungskosten anerkannt wird auch eine Heimfahrt pro Woche. Dafür können 0,30 Euro je Entfernungskilometer angesetzt werden. Bezogen auf die Entfernung Berlin – Hamburg von rund 300 Kilometern heißt das, wöchentlich können abzugsfähige Kosten von 90 Euro entstehen.

Wer häufiger als einmal in der Woche pendelt, kann auch alle Heimfahrten mit 0,30 Euro je Entfernungskilometer in der Steuererklärung zum Ansatz bringen. „Wenn er sich für diese Option entscheidet, kann er aber nicht mehr die übrigen Kosten der doppelten Haushaltsführung steuermindernd geltend machen“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Vorteilhaft sei diese Option nur, wenn die Kosten der tatsächlich unternommenen Familienheimfahrten die ansonsten ansetzbaren Kosten übersteigen. Dieses Wahlrecht kann jedes Jahr neu ausgeübt werden.

Für die ersten drei Monate am neuen Wohn- und Beschäftigungsort können Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, 24 Euro pro Tag, wenn man 24 Stunden vom Heimatort entfernt ist. Für An- und Abreisetag zur Zweitwohnung sind es meist nur zwölf Euro.