München.

Der Weg für die vorzeitige Haftentlassung von Ex-Fußballmanager Uli Hoeneß Ende Februar ist endgültig frei. Die Staatsanwaltschaft in München verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer am Landgericht Augsburg, wie Sprecher Ken Heidenreich sagte. Das Gericht habe seine sogenannte Halbstrafenregelung zu einer Entlassung nach Hause unter Bewährung billigen können.