Erhöhung der Altersbezüge kann schnell dazu führen, dass Steuern fällig werden. Bestimmte Kosten können aber abgesetzt werden

Senioren können sich in diesem Jahr über die größte Rentenerhöhung seit zwei Jahrzehnten freuen. Doch mit jeder Aufbesserung der Altersbezüge wächst die Gefahr, auch als Rentner steuerpflichtig zu werden. Schon die Rentenerhöhungen des vergangenen Jahres haben dazu geführt, dass an die 70.000 Rentner neu steuerpflichtig wurden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist in diesem Jahr jeder fünfte Rentner steuerpflichtig. Schon ein paar Euro mehr im Monat können zur Abgabe einer Steuererklärung führen.

Das hängt mit der komplizierten Besteuerung der Renten zusammen. Jeder neue Rentnerjahrgang hat unterschiedliche Rentenfreibeträge und Abzugsbeträge. Orientieren können sich die Rentner an einem Freibetrag, der für das gesamte weitere Leben gilt. „Wer im Verlauf des Jahres 2014 in Rente gegangen ist, hat die volle Rente über das gesamte Jahr erstmals im Jahr 2015 bezogen und davon wird dann ein steuerfreier Anteil festgelegt“, sagt Marie Christin Rinke von der Steuerberatungsgesellschaft MDS Möhrle. Wer 2014 in Rente gegangen ist, für den bleiben 32 Prozent der Rente steuerfrei. Der lebenslange Rentenfreibetrag beträgt also dann 32 Prozent der Jahresbruttorente für 2015. „Danach erfolgende Rentenerhöhungen sind deswegen voll steuerpflichtig“, so Rinke

Der sogenannte Rentenfreibetrag muss nicht versteuert werden

Angenommen, die monatliche Rente eines fiktiven Rentners namens Ulrich Müller beträgt 1400 Euro, so lag die Jahresbruttorente 2015 bei insgesamt 16.800 Euro. Davon sind 5376 Euro der lebenslange Rentenfreibetrag. 11.424 Euro müssen also versteuert werden, sofern es keine weiteren Einnahmen wie aus Vermietung oder Kapitalanlagen gibt. Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 liegt er somit bei 80 Prozent der Jahresbruttorente. 2040 sind dann 100 Prozent erreicht. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 72 Prozent seiner Rente versteuern, der Prozentsatz für den Rentenfreibetrag beträgt also 28 Prozent der dann erstmals 2017 bezogenen vollen Jahresbruttorente.

Ulrich Müller muss wahrscheinlich Steuern auf seine Rente zahlen. Die zu versteuernden 11.424 Euro liegen über dem steuerfreien Grundfreibetrag von 8472 Euro. Rund 3000 Euro müssten also versteuert werden. „Überschreitet ein Rentner den Grundfreibetrag, ist die Abgabe einer Steuererklärung sinnvoll“, sagt Rinke. Das heiße aber noch nicht, dass auch Steuernachzahlungen fällig werden. Denn auch Rentner haben Abzugsbeträge.

Die zu versteuernde Rente wird verringert durch einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, einen Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Lag das Einkommen eines Neurentners 2015 nicht über monatlich 1191 Euro, muss er wahrscheinlich keine Steuern zahlen, wie sich aus Zahlen des Bundesfinanzministeriums ergibt.

Aber das sind nur Richtwerte. „Mit zusätzlichen Miet-, Zins- oder Dividendeneinkünften gilt eine solche Faustformel nicht mehr“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine. „Einkünfte wie Zinsen, Mieten oder Bruttolöhne können um den Altersentlastungsbetrag gemindert werden“, sagt Rauhöft. Für Renten und Pensionen kann er aber nicht in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Altersentlastungsbetrages hängt davon ab, wann das 64. Lebensjahr vollendet wurde. Auch hier gilt: Jeder Rentnerjahrgang hat einen anderen Betrag.