Berlin.

Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich das Recht, ihre Kasse zu wechseln. Wer 18 Monate oder länger bei seiner Kasse ist, kann jederzeit kündigen, erklärt Stiftung Warentest. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also bis Ende Januar bei seiner Kasse kündigt, ist ab 1. April bei seiner neuen Kasse versichert. Diese Fristen gelten auch, wenn die Kasse Beiträge erhöht. Dann haben alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. In diesem Fall haben Versicherte bis zum 31. Januar Zeit zur Kündigung.