Hamburg.

Die in Klein Borstel geplante Flüchtlingsunterkunft darf vorerst gebaut werden. Die Parteien hätten das Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für erledigt erklärt, teilte das Gericht am Montag mit. Hintergrund ist der Umstand, dass die Stadt für die Unterkunft, in der rund 700 Flüchtlinge untergebracht werden sollen, eine Baugenehmigung erteilt hat. Der Anwalt der Anwohner, Gero Tuttlewski, reichte unterdessen vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Baugenehmigung ein. Das Gericht könnte mit einem sogenannten Hängebeschluss oder einem Urteil den Fortgang der Bauarbeiten unterbinden. Bis dahin darf weitergebaut werden.

Seite 11 Der Gerichtsentscheid