Neu-Delhi.

Indiens Oberster Gerichtshof hat einen Antrag abgelehnt, die Freilassung eines der Täter der Gruppenvergewaltigung und Ermordung einer Studentin im Jahre 2012 rückgängig zu machen. Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Haft des am Sonntag entlassenen Mannes zu verlängern, befanden die Richter. Der Mann war am Sonntag trotz Protesten nach der Verbüßung einer dreijährigen Jugendhaftstrafe auf freien Fuß gesetzt worden.