Aurich.

Eine Frau aus Ostfriesland ist wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung ihrer 95-jährigen Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Mit voller Wucht habe sie ihrer pflegebedürftigen Mutter ins Gesicht geschlagen, sagt die Frau nach der blutigen Tat vom 14. Juni zunächst vor Polizisten aus. Nach diesen Misshandlungen habe sie sie erdrosselt. „Ohne dieses Geständnis hätte es wohl keinen Prozess gegeben“, sagt der Richter am Landgericht Aurich.

Zunächst war nicht klar: War es ein Selbstmord oder Totschlag? Nach ihrem Geständnis zog die Angeklagte ihre Aussagen wieder zurück und brachte eine andere Version ins Spiel. Die Mutter sei schon lange lebensmüde gewesen und habe mehrfach von Selbstmord gesprochen, um ihrer Tochter nicht zur Last zu fallen. Die Angeklagte will die Mutter nur geschlagen haben, weil diese ständig an ihr herumnörgelte. Getötet habe sie das Opfer jedoch nicht. „Sie lügt schneller, als ein Pferd laufen kann“, zitierte die Staatsanwältin eine Zeugin.

Die Anklage glaubte der Tochter nicht: Demnach schleppt sie die durch Schläge schwer verletzte Mutter ein Stockwerk tiefer die Treppe hinab ins Krankenbett. Dort legt ihr die Tochter eine Strumpfhose als Schlinge um den Hals und knotet sie am galgenartigen Haken des Krankenbettes fest. Danach stößt sie die Mutter vom Bett. Als diese auf den Knien landet und nicht gleich erstickt, wird die Mutter erneut auf das Bett gelegt und an den Beinen wieder herausgezerrt, bis sie tot ist. Gleich mehrere Wahrheitsversionen der Angeklagten erkennt auch Richter Wolfgang Gronewold zum Prozessende. Neben Totschlag sei zwar die Selbsttötung der Mutter nicht auszuschließen. Letztlich ist für das Gericht aber das frühere detaillierte Geständnis der Tochter glaubhaft.