Zuckerarm, -frei: Produkt darf nicht mehr als 5 Gramm bzw. 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten.
Ohne Zuckerzusatz: Verbietet den Zusatz von süß schmeckenden Einfach- und Zweifachzuckern. Dazu zählen Traubenzucker, Glukose-Fruktose-Sirup oder Kristallzucker. Auch süßende Lebensmittel wie Honig sind nicht erlaubt.
30 Prozent weniger Zucker: Das Lebensmittel soll weniger Zucker enthalten als das herkömmliche Produkt. Wie viel Zucker aber in diesem steckt, steht meist nicht auf der Verpackung.
Weniger süß: Rechtlich nicht geregelt.