Nur wenige Siegel gehen beim Tierschutz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Ein Überblick

Siegel gibt es auf dem deutschen Markt en masse, doch nur wenige konzentrieren sich gezielt auf den Tierschutz. Teilweise kreieren Supermarktketten und Anbieter auch eigene Labels mit eigenen Anforderungen, die nur selten über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Einige wenige machen jedoch deutliche Vorgaben, deren Umsetzung durch unabhängige Stellen kontrolliert wird. Ein Überblick:

Bei Milch, Eiern oder Fleisch mit dem EU-Biosiegel dürfen die Tiere kein genetisch verändertes Futter bekommen. Antibiotika können zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, allerdings bei Geflügel nur einmal, bei Schweinen und Rindern dreimal pro Jahr. Eine vorbeugende Behandlung aller Tiere ist nicht erlaubt. Schweine haben bis zu 1,3, Rinder bis zu 5 m2 Platz pro Tier im Stall, Tageslicht und Außenfläche sind verpflichtend. Bei konventioneller Haltung darf ein Schwein ohne Auslauf auf 0,4 m², ein Rind auf 2,3 m² gehalten werden. Bis zu 25 Masthühner dürfen auf einem Quadratmeter gehalten werden. Das EU-Biosiegel erlaubt maximal zehn Tiere auf dieser Fläche.

Das Label des Tierschutzbundes steht für artgerechte Haltung bei Schweinen und Geflügel. Das Label ist zweistufig. Bei Schweinefleisch mit zwei Sternen hatten die Tiere etwa getrennte Liege-, Kot- und Aktivitäts­zonen in ihrem Stall und spezielle Beschäftigungs­automaten mit Strohpellets. Schwänze abschneiden ist tabu.

Träger des Neuland-Labels sind unter anderem der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) und die Arbeits­gemeinschaft Bäuerliche Land­wirt­schaft. Die Anforderungen des Siegels gehen bei Platz, Medikamentengabe und Futter deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Schweine und Rinder müssen etwa einen ständigen Zugang zum Auslauf haben. Spaltenböden, auf denen die Tiere stolpern oder stecken bleiben können, sind verboten.