Berlin.

Lange wurde fraktionsübergreifend gestritten, am Freitag fiel die Entscheidung: Mit großer Mehrheit hat der Bundestag geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt. Das Gesetz soll Sterbehilfe-Organisationen wie dem Verein des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch die Grundlage entziehen. Beide großen Kirchen begrüßten die Entscheidung.

Seite 3 Das letzte Recht der Sterbenden