Hamburg.

Die Praxisgebühr wurde bereits 2013 abgeschafft – aber gezahlt werden muss nachträglich auch heute noch. Bis zu 40.000 Hamburger erhalten auch in diesem Jahr „Anhörungen“ von der Kassenärztlichen Vereinigung und werden aufgefordert, den Zusatzbeitrag über zehn Euro nachzuzahlen. Nach dem Gesetz können die Beiträge nachträglich in einem Zeitraum von vier Jahren erhoben werden.

Hunderte Hamburger beklagen nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch Unstimmigkeiten. Viele sind sich sicher, bereits gezahlt zu haben. „Oft gelingt der Nachweis aber nicht, weil die Betroffenen die Quittungen nach all den Jahren längst entsorgt haben“, sagt Verbraucherschützer Christoph Kranich. (dah)

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