Karlsruhe. Hamburgs Klage ist erfolgreich.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) nannte das Urteil eine „gute Botschaft für die Entwicklung der Kinderbetreuung und die Gleichstellung in unserem Land“: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Künftig darf der Bund nicht mehr 150 Euro monatlich an Eltern zahlen, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita schicken. Der damalige Hamburger SPD-Senat hatte gegen die Regelung geklagt und bekam jetzt aus formalen Gründen Recht. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für eine solche Regelung zuständig, urteilten die höchsten Richter (Az.: 1 BvR 2/13).

Das bundesweite Betreuungsgeld, das in Hamburg zuletzt rund 6000 Eltern erhielten, war 2013 vor allem auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer kündigte gestern an, dass nun der Freistaat selbst ein Betreuungsgeld anbieten werde. Finanziert werden müsse es aber vom Bund. Das lehnte das SPD-geführte Familienministerium in Berlin prompt ab.

Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) forderte in Karlsruhe, der Bund solle das „nun frei werdende Geld für die Verbesserung der Qualität in den Kitas zur Verfügung stellen“. Kinderbetreuung bleibe Priorität des Senats. „Alle Anreize, die Kinder von früher Bildung fernzuhalten, lehnen wir ab.“ CDU-Fraktionschef André Trepoll warf Bürgermeister Scholz vor, das Klagerecht der Stadt missbraucht zu haben, um der Bundes-SPD einen Gefallen zu tun. „Den Preis dafür zahlen nun die Tausenden Hamburger Eltern, denen das Geld zukünftig fehlen wird.“

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