Berlin.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat nach langen Debatten in der Koalition ein neues Prostitutionsgesetz auf den Weg gebracht. Zum Schutz vor Ausbeutung werden Prostituierte verpflichtet, sich regelmäßig bei Behörden zu melden und vom Gesundheitsamt beraten zu lassen. Bordellbetreiber müssen bei der Anmeldung ihrer Etablissements ein detailliertes Geschäftskonzept vorlegen. Außerdem wird eine Kondompflicht für Freier eingeführt; ungeschützter Geschlechtsverkehr wird verboten. Bei Verstößen drohen Bordell-betreibern bis zu 50.000 Euro Strafe.

Seite 4 Wie wird Kondompflicht kontrolliert?