Berlin. Übernachtungszahlen und Umsätze steigen. Dennoch ist das Klagelied des deutschen Gastgewerbes laut. Dahinter steckt eine Neuregelung.

Gastronomen und Hoteliers machen Front gegen die gesetzliche Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit. Sie fordern zudem, künftig nur noch für einen kleineren Teil ihrer Beschäftigten die Arbeitszeit dokumentieren zu müssen.

An bis zu drei Tagen pro Woche sollte bis zu zwölf Stunden Arbeit ermöglicht werden, sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ernst Fischer, am Donnerstag in Berlin. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt maximal zehn Stunden.

Das Gesetz sollte "an die Lebenswirklichkeit angepasst werden", verlangte Fischer: "Nicht wir bestimmen den Feierabend, sondern unsere Gäste. Wir können sie nicht einfach nach Hause schicken, wenn sie länger bleiben wollen." Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges ergänzte, man könne das Personal zu später Stunde auch nicht mehr wechseln: "Sie finden keinen, der um 23 Uhr einspringt."

Hintergrund der Kritik ist das seit Jahresbeginn gültige Mindestlohngesetz. Es hat dazu geführt, dass die Behörden die vorgeschriebenen Aufzeichnung der Arbeitszeiten kontrollieren.

Die Unternehmen müssten laut Gesetz die Arbeitszeit von Mitarbeitern bis zu einer Verdienstgrenze von monatlich 2958 Euro aufzeichnen, sagte Fischer. "Wer diese Summe verdienen will, muss 348 Stunden zum Mindestlohn arbeiten", rechnete er vor. "Das hat mit der Realität nichts zu tun." Der Verband setzt sich dafür ein, die Einkommensgrenze für die Dokumentationspflicht auf 1900 Euro zu senken.

Die vielen staatlichen Vorschriften drücken nach Auskunft des Branchenverbandes auf die sonst gute Stimmung des Gastgewerbes. Der Dehoga erwartet 2015 ein Umsatzplus von 2,5 Prozent. Die jüngste Umfrage unter 4000 Hoteliers und Gastronomen ergab, dass zwei Drittel Umsatzgewinner sind.

"Doch fast die Hälfte von ihnen verzeichnet sinkende Gewinne. Es bleibt weniger übrig, um zu investieren, um anzustellen und um zu wachsen", fasste Fischer zusammen. Den Grund dafür sieht er vor allem in den Nebenwirkungen des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde.

Dieser scheint auch schon die Preise nach oben getrieben zu haben. Übernachtungen und Gaststättenbesuche waren im April im Durchschnitt 3,0 Prozent teurer als ein Jahr zuvor. Insgesamt waren die Verbraucherpreise im gleichen Zeitraum nur um 0,5 Prozent gestiegen.