Eine Sechsjährige wird zufällig Opfer eines Heranwachsenden. Der Prozess könnte klären, welches Motiv zu der brutalen Gewalttat führte.

Upgant-Schott/Aurich. Sie wollen nur spielen, doch dann machen drei Kinder in Ostfriesland eine furchtbare Entdeckung: Ein schwer verletztes Mädchen liegt im vergangenen August auf dem Spielplatz neben der Schule von Upgant-Schott. Ein schwer verletztes Mädchen liegt im vergangenen August auf dem Spieplatz neben der Schule von Upgant-Schott.

Die Sechsjährige überlebt, doch sie wurde misshandelt und ist Opfer eines brutalen Verbrechens geworden. Die Erschütterung ist groß in dem kleinen Ort mit knapp 4000 Bewohnern. Viele besorgte Eltern sind erst beruhigt, als die Polizei nach wenigen Tagen einen Verdächtigen verhaftet.

Am Mittwoch (25. Febraur) beginnt der Prozess gegen den geständigen 19-Jährigen vor dem Landgericht Aurich.

Den Tatort kennen alle Eltern in Upgant-Schott. Der Spielplatz ist beliebtes Ziel für Kinder und Jugendliche. Das Gelände mit Schaukel, Klettergerüsten und einer Rutsche wird per Video überwacht. Doch genau in einem toten Winkel der Kameras ist damals das Verbrechen zum Ende der Sommerferien geschehen. Immerhin ist für kurze Zeit ein Unbekannter auf den Bildern zu sehen. Die Polizei veröffentlicht sie und eine Phantomzeichnung. Der darauf abgebildete Mann kommt einer aufmerksamen Zeugin bekannt vor: Sie bringt die Polizei auf seine Spur.

Nach der Verhaftung des Jugendlichen bleibt das Motiv im Dunkeln. Er und das Opfer kannten sich zuvor nicht, das Verbrechen geschah offenbar aus Zufall. „Das Mädchen war zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagt ein Mitglied der Sonderkommission. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes.

Details des Verbrechens werden aus Opferschutzgründen nicht publik. „Es ist damit zu rechnen, dass die Öffentlichkeit bei den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossen wird“, sagt Gerichtssprecher Jürgen Rohlfs vor Prozessbeginn. Weil der Angeklagte zur Tatzeit 18 Jahre alt ist, beginnt der Prozess vor der Jugendstrafkammer. Bei einer Verurteilung droht dem Heranwachsenden eine Jugendstrafe im Höchstmaß von zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft spricht von massivster Gewalt des Täters gegen den Kopf und Oberkörper des Kindes. Mit lebensgefährlichen Verletzungen muss es intensivmedizinisch betreut werden. Ärzte versetzen es in ein künstliches Koma. Danach geht es ihr langsam besser, schreiben die Eltern Ende August in einer öffentlichen Erklärung: „Die ersten körperlichen Wunden heilen, was aus den seelischen Verletzungen wird, muss die Zeit zeigen.“ Die Eltern richten einen besonderen Dank an die drei Kinder, die das Mädchen gefunden hatten: „Ihr habt alles richtig gemacht!“