Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter und Ombudsmann des Hamburger Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der Institutionen und Unternehmen. Er kümmert sich auch um redaktionelle Anliegen von Lesern.

Leserin bekommt 510 Euro zurück

Sonja R., 43, aus Bramfeld schreibt: „Ich habe mich zu einem Englisch-Business-Kurs bei der Sprachenschule Colón angemeldet. Die Rechnung über 585 Euro wurde von mir bezahlt. Ich habe schon nach dem ersten Kursabend festgestellt, dass ich dem Lehrer schwer folgen kann; ich habe kurz mit einem Büromitarbeiter darüber gesprochen, er meinte, ich solle noch ein bisschen durchhalten und den nächsten Kursabend auf jeden Fall abwarten. Insgesamt habe ich mich vier Wochen lang durchgebissen, konnte aber einfach dem Kursniveau nicht folgen. Ich bat daher bei Colón telefonisch und per E-Mail, mich einem anderen Kurs zuzuweisen. Ich bin zu einem anderen vorgeschlagenen Kurs gegangen. Leider passte die Uhrzeit aus beruflichen Gründen nicht, auch handelte es sich nicht um einen Business-Englisch-Kurs. Ich habe also noch einmal Colón gemailt und dort angerufen. Alternativ hatte ich gleichzeitig versucht, einen zweiwöchigen Intensiv-Kurs zu nehmen, sozusagen dorthin auszuweichen, aber auch dieser Kurs kam leider nicht auf dem von mir gewünschten Niveau zustande. Ein Mitarbeiter stellte mir aber am Telefon einen möglichen Kurs in Aussicht. Er konnte mir allerdings noch nicht sagen, um wie viel Uhr dieser starten würde. Er wollte mir hierzu schnellstmöglich Nachricht geben. Leider habe ich seitdem nie wieder von Colón gehört.“

Otmar Tibes jr. vom Colón Language Center sagt dazu: „In der Vergangenheit haben wir immer gute Erfahrungen damit gemacht, unseren Teilnehmern zu empfehlen, einen angefangenen Kurs trotz anfänglicher Schwierigkeiten abzuschließen. Es ist schon aus pädagogischen Gründen nicht sinnvoll, einen angefangenen Kurs abzubrechen. Gemeinsam mit dem damaligen Kursleiter waren wir der Meinung, dass die Kundin den dreimonatigen Kurs trotz ihrer Schwierigkeiten erfolgreich hätte absolvieren können. Dass es leider nicht geklappt hat, bedauern wir. Wir möchten daher der Kundin die geleistete Kursgebühr anteilig erstatten.“ Die Kundin bekam 510 Euro zurück.

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