Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter und Ombudsmann des Hamburger Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der Institutionen und Unternehmen. Er kümmert sich auch um redaktionelle Anliegen von Lesern.

Leser bekommt jetzt 150 Euro zurück

Hans-Joachim Sch., 70, Abendblatt-Leser aus München, schreibt dem Leserbotschafter folgenden Fall, es geht um ein „teures“ Reiseerlebnis mit der Deutschen Bahn: „Ich fuhr unlängst mit der Bahn von Hamburg nach Biel in der Schweiz, über Bregenz und St. Gallen. Ich hatte mir für die Strecke zuvor online ein Ticket gekauft, das ich bei der Kontrolle vorzeigte. Es stellte sich jedoch leider heraus, dass bei dem Ausdruck der Barcode rechts unten fehlte, so dass die Gültigkeit des Tickets nicht nachvollziehbar war. Ich kam der Aufforderung nach, bei der Kontrolleurin eine neue Fahrkarte zu erwerben, der Preis dafür betrug 68 Euro für die deutsche Strecke plus 12,50 Euro, zuzüglich 135 Euro für die Strecke in der Schweiz. Ich habe somit für die Beförderungsleistung ein zweites Mal bezahlt, das ärgerte mich, weil ich ja online zuvor ein Ticket erworben und auch bezahlt hatte. Und: Ich musste im Zug einen deutlich höheren Preis bezahlen. Man sagte mir, ich könne eine Rückerstattung beantragen. Ich stellte also später einen solchen Antrag auf Erstattung. Denn durch die Vorlage des nunmehr korrekt ausgedruckten Tickets konnte ich das im Nachhinein belegen. Ich bekam von der Deutschen Bahn dann jedoch einen abschlägigen Bescheid. Ich war erstaunt darüber, dass man meinem Wunsch nicht entsprechen könne. Ich verstehe das alles nicht, denn: Ich hatte ja bei der Kontrolle mein Online-Ticket dabei, jedoch war es lediglich quer ausgedruckt, so dass der Code nicht eingelesen werden konnte. Können Sie helfen?“

Ein Sprecher der Bahn prüft den Fall, zeigt Einsicht und teilt mit: „Da eine Erstattung nicht möglich ist, möchten wir Herrn Dr. Sch. aus Kulanz einen Reisegutschein im Wert von 150 Euro anbieten, den er in einem unserer Reisezentren für seine nächste Reise mit der Deutschen Bahn einlösen kann.“

Der Leser ist zufrieden, schreibt jetzt: „Ich freue mich sehr und hoffe, dass die Bahn merkt, welche unangenehmen Gefühle so ein Fall bei Kunden erweckt. Es war für mich nicht erklärlich, warum ich doppelt zahlen sollte.“

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.