Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter und Ombudsmann des Hamburger Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der Institutionen und Unternehmen. Er kümmert sich auch um redaktionelle Anliegen von Lesern.

Leserin hat Probleme, Behörde gibt Rat

Anke St., 63, kaufmännische Angestellte aus Uhlenhorst, hat ein Problem, das viele Leser betreffen könnte. Sie schreibt: „Ich beantragte beim Bezirksamt Barmbek-Uhlenhorst meinen neuen Ausweis. Ich habe dafür 28 Euro bezahlt. Das Problem: Ich habe drei Vornamen, nämlich Elli, Martha, Anke, mein Rufname ist Anke. So, wie Behörden, Reisegesellschaften, Fluggesellschaften usw. meinen Namen schriftlich festhalten, wird immer der erste Vorname notiert, also Elli. Ich unterschreibe aber mit meinem Vornamen Anke. Bei der Beantragung meines Ausweises wollte ich gern die Reihenfolge meiner Vornamen ändern, also Anke, Elli, Martha, um ständige Komplikationen gleich auszuräumen. Bisher hatten der Reisepass sowie der Personalausweis eine sogenannte Identifikationszeile. Dort steht Anke und dann mein Nachname. Alle Institutionen konnte ich somit darauf hinweisen, wie mein Name lautet. Das klappte bisher sehr gut. Der neue Ausweis hat keine Identifikationszeile, sondern eine maschinenlesbare Zone mit allen drei Vornamen. Somit wird wieder regelmäßig mein erster Vorname Elli genommen. Das wurde mir bei der Beantragung so nicht mitgeteilt. Ich habe keine Möglichkeit mehr, mich auf meinen richtigen Namen Anke zu berufen, mit dem ich auch unterschreibe.“

Eine Mitarbeiterin vom für solche Auskünfte zentral zuständigen Bezirksamt Harburg erläutert den Fall: „Aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass es für den geschilderten Fall von Frau St. keinen rechtlichen Spielraum und damit auch keine praktische Umsetzungsmöglichkeit gibt, anstelle eines oder mehrerer Vornamen in der sogenannten maschinenlesbaren Zone (MRZ) des Personalausweises lediglich den gewünschten ,Rufnamen‘ zu erfassen bzw. nur einen Vornamen oder eine andere Reihenfolge. Es bleibt ihr nur, auf einem neu beantragten Personalausweis lediglich mit dem Nachnamen zu unterschreiben. Eine Möglichkeit auf Gebührenerlass besteht hier leider nicht, da es sich um bundesweit einheitlich geltende Bundesgebühren handelt.“

So erreichen Sie den Leserbotschafter: Schicken Sie bitte Ihre Alltagsärger-Fälle, kurz skizziert, mit Ihrer Telefonnummer per E-Mail an: Leserbotschafter@Abendblatt.de oder an: Leserbotschafter Ralf Nehmzow, Chefredaktion Hamburger Abendblatt, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.