Haben Sie Sorgen, Probleme im Alltag? Ralf Nehmzow, der Leserbotschafter und Ombudsmann des Hamburger Abendblatts, vermittelt, hilft, engagiert sich für die Leser. Er schildert ihre Fälle und dokumentiert dazu die Reaktionen der Institutionen und Unternehmen. Er kümmert sich auch um redaktionelle Anliegen von Lesern.

Automat am Mittelweg ist zugewuchert

Dorothea K., 68, Studienrätin im Ruhestand, aus Aumühle schreibt: „Vor einigen Tagen war ich mit einer Freundin in Hamburg, um etwas zu erledigen. Im Anschluss daran wollten wir in einem Steakhaus am Mittelweg essen und suchten einen Parkplatz. Auf Höhe der Deutschen Bank fanden wir schließlich einen. Dort stand ein Schild: Parken mit Parkschein. Wir suchten beide Seiten nach einem Parkscheinautomaten ab, fanden aber keinen. Das konnten wir nicht glauben und gingen zum Essen. Als wir zu unserem Auto zurückkehrten, sahen wir doch tatsächlich zwei Polizeibedienstete, die die Wagen vor uns aufschrieben. Wir beeilten uns einzusteigen, hatten noch mal Glück gehabt und fuhren davon. Werden dort tatsächlich Strafzettel verteilt, obwohl dort kein Parkautomat zu finden ist?“

Thorsten Fröhlich von der Polizei Hamburg nimmt zu dem Fall der Leserin Stellung: „Im Mittelweg, vor dem Pöseldorfcenter, ist im Seitenstreifen Parkscheinpflicht angeordnet und durch Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Der Parkscheinautomat ist auf dem Gehweg im Bereich Mittelweg/Milchstraße aufgestellt und den Vorschriften entsprechend durch ein Schild kenntlich gemacht. Bei der Überprüfung vor Ort konnte ich feststellen, dass der Automat in der Tat durch Baumwuchs nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Dies wird schnellstmöglich durch die zuständige Behörde, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie dem Grünflächenamt beim Bezirksamt Eimsbüttel mitgeteilt und eine Nachbesserung angeordnet.

Welche Ordnungswidrigkeiten konkret vor den Augen der Frau K. geahndet wurden, entzieht sich der Kenntnis der Straßenverkehrsbehörde. Auf einem Seitenstreifen ist das Parken von Fahrzeugen in Längsrichtung (parallel) zur Fahrbahn zulässig. Im Mittelweg wird diese Grundregel von den Verkehrsteilnehmern jedoch nicht eingehalten. Dort wird üblicherweise, ohne Rücksicht auf in die Fahrbahn ragende Fahrzeuge, schräg geparkt. Im Regelfall werden diese Verstöße vor Ort geahndet.“

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